Wichtiger Hinweis zu Verpflichtungserklärungen

 

Liebe Ruandaengagierte,

Sie möchten einen ruandischen Gast zu einem Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland einladen, der hierzu ein Visum benötigt? Ihr Gast muss das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen und benötigt dafür eine Verpflichtungserklärung? Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen ans Herz legen, keine Verpflichtungserklärungen für Besucher aus Ruanda zu unterschreiben!

Die Verpflichtungserklärung ist die schriftliche Zusicherung einer Privatperson, für den Unterhalt eines ausländischen Gast für fünf Jahre aufzukommen. Die Verpflichtung erstreckt sich, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltstitels, auf den gesamten sich an die Einreise anschließenden Aufenthalt. Erfasst werden grundsätzlich auch Zeiten des illegalen Aufenthalts. Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten), aber auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung (Abschiebekosten, Flugtickets, Transportkosten etc.). Diese Kosten können sehr hoch ausfallen, insbesondere wenn es zu einer Abschiebehaft kommt!

Diese sind natürlich nur der Extremfall. Dennoch kommt es manchmal vor, dass Besucher nach dem erlöschen ihres Visums nicht nach Ruanda zurückkehren. Deshalb raten wir Ihnen dringend davon ab, Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.

 

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