03.03.2020 |

Hinweis zu Spendenbescheinigungen

Änderung für Spenden unter 200,00 EUR

Spendenbescheinigungen der Partnerschaft Rheinland-Pfalz / Ruanda e.V.

Da bei Spenden bis 200 Euro dem Finanzamt keine Spendenbescheinigung vorgelegt werden muss, bitten wir Sie, bei Spenden unter 200 Euro auf eine Spendenbescheinigung zu verzichten. Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach dem Paragraph § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar. Es reichen folgende Dokumente, die auf Anfrage beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden müssen:

• Einzahlungs-/Überweisungsbeleg oder Kontoauszugs (Kopie), auf dem Name, Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.

• Beleg des Zuwendungsempfängers über die Befreiung der Körperschaftssteuer. Das Dokument finden Sie auf unserer Homepage www.rlp-ruanda.de unter „Partnerschaft aktiv“, Unterpunkt „Spenden“ oder auf der Startseite der Homepage unter „Wichtige Informationen“.

Sofern Ihr zuständiges Finanzamt dennoch eine Spendenbescheinigung anfordert, können wir diese auch rückwirkend auf Anfrage ausstellen und Ihnen zusenden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

Jutta Bihl

E-Mail: Jutta.Bihl@ruandaverein.rlp.de,

Telefon: 06131 16 3473